Vorsicht, Garantieverweigerer! Warnung vor Cyberport

Heute haben wir den Händler Cyberport aus dem System entfernt. Grund ist seine Weigerung, der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nachzukommen. Aber erstmal zum Kontext.

Geht ein Hardwareteil kaputt, gibt es zwei Parteien, an die der Kunde sich wenden kann. Der erste ist der Hersteller, der oftmals eine Herstellergarantie anbietet, die auch mal länger als die gesetzlichen zwei Jahre sein kann. Bekannt ist da beispielsweise der amerikanische Hersteller EVGA. Der zweite ist der Händler, der ja Vertragspartner des Kunden ist, und sich (mit wenigen Ausnahmen) verpflichtet hat ein korrekt funktionierendes Objekt dem Kunden zu verkaufen.

Im mir vorliegenden Fall geht es um einen Laptop von Lenovo, einen Ideapad 500-15ACZ. Ein relativ günstiger Laptop, mit einem interessanten AMD-Prozessor. 4 Monate nach Kauf fing der Bildschirm an zu flackern. Recht bald dann blieb er schwarz.

Hier eine erklärende Imgur-Fotogalerie, die den Laptop zeigt. Man sieht, dass er äußerlich in einem guten Zustand ist:

Lenovo refuses warranty repair of broken display because of bent USB pin

Der Kunde wendete sich an Lenovo. Die konnten jedoch keine zeitnahe Reparatur versprechen, und der Laptop wurde gebraucht. Als er dann später doch eingeschickt wurde, verweigerte Lenovo (via Medion) die Garantie: Da bei einem USB-Port der Plastikleiter sich gelöst hat - was eine weitere Produktionsschlamperei ist - werde man das Display(!) nicht reparieren.

Das ist absurd und hanebüchen, aber als Kunde kann man da wenig machen. Handhabe hat man eher gegen den Händler. Hier besonders, da bei Defekten, die in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftreten, der Händler beweisen müsste, dass dessen Ursache bei Kauf nicht schon vorlag. Das ist regelmäßig unmöglich. Gute Händler wie Amazon tauschen daher sowas problemlos um.

Anders Cyberport. Der Händler wendete sich an Lenovo für die Reparatur. Die weigerten sich wieder. Wenn Cyberport den Gesetzen folgen würde müsste Cyberport jetzt sagen: Okay, dann reparieren wir da selbst, tauschen den Laptop gegen ein funktionierendes Modell (Nachbesserung) oder geben dem Kunden sein Geld zurück.

Cyberport dagegen will die Sache aussitzen. Zuerst gab es die Support-Windmühle: Immer wechselnde Support-Mitarbeiter beantworten die an den Kundenservice geschickten Mail, lesen nur die Hälfte und sicher nicht die vorherigen Emails. Und schließlich die Totalverweigerung: Der Laptop werde zurückgeschickt, unrepariert. Man bestreite, dass ein solcher Defekt (das kaputte Display) bei Kauf ursächlich schon vorliegen könne. Und ignoriert damit nicht nur den Gesetzestext (§ 476 BGB), sondern auch relevante Urteile wie das des BGH vom 12.10.2016 - VIII ZR 103/15.

Für den Kunden ist das ärgerlich. Der Laptop fehlt jetzt schon einige Zeit, mit negativen Auswirkungen für den Arbeitsalltag. Auch sind Versandkosten angefallen, die Cyberport tragen müsste, wenn sie Nachbesserung leisten würden. Es bleibt jetzt nur, den Kaufvertrag einseitig aufzulösen und das Geld zurückzufordern, wahrscheinlich gerichtlich. Das hat immer auch das Risiko, auf weiteren Kosten am Ende sitzenzubleiben.

Bei einem PC kann das mindestens genauso wichtig sein. Ein PC ist oft teurer als dieser Laptop. Wenn dann ein Teil kaputt geht, ist eine schnelle Reparatur wichtig, damit er im Ganzen benutzt werden kann. Oder stellt euch vor, das Netzteil explodiert, was ja durchaus mal vorkommt, und brutzelt gleich noch das Mainboard. Auch dann ist wieder Händler und Hersteller in der Pflicht, dann auch für Schadensersatz, und ein bockiger Händler dann schnell sehr schädlich.

Deswegen ist es wichtig, bei vertrauenswürdigen Händlern zu kaufen, die ihre Kundenverpflichtungen ernst nehmen. Cyberport ist scheinbar kein solcher. Entsprechend kann er hier nicht empfohlen werden, und wurde daher aus dem System komplett entfernt.

onli,
  1. "Es bleibt jetzt nur, den Kaufvertrag einseitig aufzulösen und das Geld zurückzufordern, wahrscheinlich gerichtlich."

    Man könnte stattdessen natürlich auch den Gewährleistungsanspruch gerichtlich geltend machen.

    "Das hat immer auch das Risiko, auf weiteren Kosten am Ende sitzenzubleiben."

    Naja, das finde ich jetzt etwas widersprüchlich:

    Entweder ist die Sach- und Rechtslage sonnenklar, und Cyberport müsste reparieren oder umtauschen. Dann besteht aber keinerlei Kostenrisiko.

    Oder die Lage ist doch nicht so klar - dann beruft sich Cyberport aber möglicherweise zu Recht darauf, dass der Bildschirmdefekt kein Sachmangel, sondern ein Bedienungsfehler sei, so dass die Gewährleistung zu Recht verweigert wird.

    Beides - ein Ignorieren des Gesetzestextes und höchstrichterlicher Entscheidungen durch Cyberport und ein Kostenrisiko des Kunden - kann eigentlich nicht gleichzeitig gegeben sein …

    -thh ,
  2. >>15

    Der Bildschirmdefekt ist zu 100% ein Sachmangel, kein Bedienungsfehler. Dass Cyberport sich nicht doch durch irgendwelche mir nicht bekannten Formalien aus der Sache winden könnte, da bin ich mir dann aber nicht mehr 100% sicher.

    Bist du sicher, dass es einfacher ist, den Gewährleistungsanspruch geltend zu machen anstatt angesichts der verweigerten Nachbesserung den Kaufvertrag aufzulösen und dann ggf diese Auflösung gerichtlich durchzusetzen?

    onli ,